Das Barrierefreiheits-stärkungsgesetz kommt Mitte 2025

In aller Kürze

(Ausführliche Infos gibt es weiter unten.)

Im Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft, um für Menschen mit Behinderungen den Zugang zu digitalen Diensten sicherzustellen. Es ist die deutsche Regelung zur Umsetzung einer EU-Richtlinie.

Insb. Websites und Webshops werden spätestens dann diesbezüglich neue Standards erfüllen müssen.

Wer ist betroffen?

Grundsätzlich jede Website und jeder Webshop, der eine digitale Dienstleistung anbietet.

Ob eine rein infomierende Website schon als solches interpretiert wird, oder ein Blog, Newsbereich oder Kontaktformular eine digitale Dienstleistung darstellt, oder sich die Kategorisierung nur auf Websites bezieht, die komplexe digitale Prozesse anbieten, darüber wird noch spekuliert und jede Meinung ist vertreten.

In der engeren Auslegung – in der jede Website als eine digitale Dienstleistung verstanden wird – betrifft es jede Website. Und natürlich jeden Webshop sowieso.

Ausnahme: Unternehmen und Organisationen, die weniger als 10 Mitarbeiter beschäftigen und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz erzielen, können von bestimmten Anforderungen befreit sein. Allerdings müssen diese sicherstellen, dass niemand durch unangemessene Diskriminierung von der Nutzung ihrer digitaler Dienste ausgeschlossen wird.

Ein überschaubares Risiko?

Zu den echten Chancen kommen wir noch. Aber zuerst einmal zu den Sorgen, zum Risiko. Und das wesentliche Risiko, wie immer im Bezug auf Gesetze und Websites, lautet: Werde ich vom Wettbewerb oder anderen Halunken abgemahnt und muss dann ganz viel Geld bezahlen?

Unsere Antwort darauf: Kann passieren, muss aber nicht, eher weniger wahrscheinlich, aber wenn, dann echt ärgerlich oder sogar ziemlich schlimm. Und immer vermeidbar. Man könnte es auch das Fahrradhelm-Paradoxon nennen.

Entscheidet selbst.

Echte Chancen und zwar gleich drei

Eine Website oder ein Webshop, die die Kriterien des neuen Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfüllen, bieten dessen Betreibenden drei glasklare Chancen bzw. eindeutige Vorteile.

Erstens: Die Zahl der Menschen mit Behinderungen in Deutschland, denen der Zugang zu digitalen Inhalten und Diensten vereinfacht werden kann und demnächst auch muss, ist groß. In manchen Schätzungen sind es über 10 Mio. Deutsch sprechende und lesende Erwachsene, denen es aufgrund von Lese- oder Sehbeeinträchtigung schwer fällt, viele digitale Dienste zu nutzen. Diese 10. Mio. Menschen sind gleichzeitig auch Marktteilnehmende, Männer, Frauen, Unternehmerinnen, Entscheider, Konsumenten, Fachkräfte, Suchende, Urlauberinnen, Kaufende, Bestellende, Reisende. Es sind Politik-, Kultur- und Sport-Begeisterte, Restaurantbesucherinnen und Probefahrer, Touristen und Software-Nutzerinnen. Und so weiter.

Im Durchschnitt sprechen wir für jeden Website- und Webshopbetreiber über 10 % der angesprochenen Zielgruppe, oder mehr. Da gibt es viel zu gewinnen.

Zweitens: Google weiß das alles schon lange. Und hier machen wir es kurz. Google wird es euch spürbar danken. Eine Website, die die messbaren Kriterien des Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) erfüllt, die wird Google wertschätzen und besonders gut bewerten. Und was eine gute Bewertung bei Google ausmachen kann, darüber wissen wir alle seit 1998 bescheid. Auch darüber, was passiert, wenn Google eine Website oder einen Webshop doof findet.

Drittens: Nennen wir es Karma oder Kant. Es sollte obligatorisch sein, dass Betreibende von Websites oder Webshops ihr möglichstes tun, damit jede und jeder in den Genuss des angebotenen digitalen Angebots kommen kann. Punkt.

Was kann code-x tun?

Wir können beraten: Wir haben uns schlau gemacht, sind gut im Bilde, welche Anforderungen da auf uns und euch zukommen, und wir verstehen die Anforderungen im technischen und grafischen Sinne.

Wir können analysieren: Wir haben uns Tools zugelegt, die es uns ermöglichen, eure Websites und Webshops zu durchleuchten und eine Checkliste zu erstellen, die es abzuarbeiten gibt, um Gesetzestreue herzustellen.

Wir können anpacken: Selbstverständlich gehört es zu unserem alltäglich Handwerk, die Dinge in HTML, CSS, WordPress u.a. zu tun, um die o.g. Checkliste dann auch mit und für euch abzuarbeiten.

Was könnt ihr tun?

Ihr könnt euch ebenfalls einlesen und einarbeiten und Know-how über das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) aufbauen. Oder ihr könnt uns einfach bitten, dass wir eure Website einfach mal durchchecken und uns ein Bild davon machen, was zu tun sein wird.


Euer Ansprechpartner ist Branko.

Branko Čanak
0 52 51 . 6 81 12 – 19
branko.canak@code-x.de


Und nun in Langform

Das Barrierefreitsstärkungsgesetz (BFSG) ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie zur Barrierefreiheit (European Accessibility Act, kurz: EAA) und ist seit Mitte 2022 in Kraft. Ab dem 28. Juni 2025 gilt es verpflichtend für alle Produkte und Dienstleistungen, die ab diesem Stichtag in den Verkehr gebracht werden.

Das BFSG zielt darauf ab, die Barrierefreiheit von digitalen Diensten und Produkten sicherzustellen, insbesondere im Bereich des Internets. Diese Gesetzgebung hat daher erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb von Websites. Im Folgenden wird erläutert, was das BFSG umfasst und wie es die Gestaltung und den Betrieb von Websites beeinflusst:

  1. Ziel des BFSG: Das Hauptziel des BFSG ist es, sicherzustellen, dass digitale Dienste, einschließlich Websites, für alle Nutzer zugänglich sind, unabhängig von ihren individuellen Fähigkeiten oder Einschränkungen. Dazu gehören Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen sowie Menschen mit vorübergehenden oder situativen Einschränkungen.

  2. Anforderungen an barrierefreie Websites: Gemäß dem BFSG müssen Websites bestimmte Standards für Barrierefreiheit erfüllen. Dazu gehören Richtlinien wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die international anerkannte Standards für barrierefreie Webinhalte festlegen. Diese Richtlinien legen Kriterien fest, die sicherstellen, dass Websites für Menschen mit unterschiedlichen Einschränkungen zugänglich sind, einschließlich visueller, auditiver, motorischer und kognitiver Einschränkungen.

  3. Umsetzung von barrierefreien Designprinzipien: Betreiber von Websites, die die Anforderungen des BFSG konsequent umsetzen, profitieren von mehreren Vorteilen. Durch die Gestaltung ihrer Websites mit klaren Strukturen, gut lesbaren Texten, alternativen Texten für Bilder und Tastaturzugänglichkeit können sie sicherstellen, dass ihre Inhalte für alle Nutzer leicht zugänglich sind. Dies verbessert nicht nur die Benutzererfahrung für Menschen mit Behinderungen, sondern auch für alle anderen Nutzer.

  4. Technologische Anpassungen: Der Betrieb einer barrierefreien Website erfordert möglicherweise auch technologische Anpassungen. Betreiber von Websites können von der Verwendung spezieller Content Management Systeme (CMS) profitieren, die barrierefreie Funktionen unterstützen, sowie von der Implementierung von Plugins oder Tools, die die Barrierefreiheit verbessern, wie z. B. Screenreader-Kompatibilität oder Kontrastanpassungen. Diese technologischen Anpassungen tragen dazu bei, die Reichweite und Zugänglichkeit der Website zu erhöhen.

  5. Compliance und rechtliche Vorteile: Betreiber von Websites, die den Anforderungen des BFSG entsprechen, profitieren auch von rechtlichen Vorteilen. Sie minimieren das Risiko rechtlicher Konsequenzen wie rechtlicher Streitigkeiten oder Geldstrafen und stärken ihr Image als verantwortungsbewusstes und zugängliches Unternehmen. Durch die Bereitstellung einer barrierefreien Website können sie zudem neue Zielgruppen erschließen und ihre Kundenbasis erweitern.

Insgesamt hat das Barrierefreitsstärkungsgesetz (BFSG) erhebliche Auswirkungen auf den Betrieb von Websites, bietet jedoch auch Betreibern von Websites, die die Anforderungen konsequent umsetzen, zahlreiche Vorteile. Durch die Schaffung barrierefreier Websites können Betreiber die Benutzererfahrung verbessern, ihre Reichweite erhöhen und rechtliche Risiken minimieren, was letztendlich zu einer positiven Wirkung auf ihr Unternehmen führt.

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG)

Bisherige Enwicklung

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) werden seit 2012 von der Web Accessibility Initiative (WAI) des World Wide Web Consortiums (W3C) erarbeitet und in meheren Versionen weiterentwickelt.

Verschiedene internationale Organisation, wie die Internationale Organisation für Normung (ISO), das Europäische Komitee für Normung (CEN), das Europäische Komitee für elektrotechnische Normung (CENELEC) und das Europäische Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) haben die WCAG in ihre Standards übernommen.

Die WCAG sind so zur Grundlage wichtiger gesetzlicher Regelungen zur Barrierefreiheit geworden, wie zum Beispiel dem deutschen BFSG.

Version 2.2

Die WCAG 2.2 AAA ist die zur Zeit (Stand August 2024) aktuellste Reihe von Richtlinien und Erfolgskriterien, die darauf abzielen, die Barrierefreiheit von Webinhalten für Menschen mit unterschiedlichen Fähigkeiten sicherzustellen. Die AAA-Stufe stellt die höchste Ebene der Barrierefreiheit dar und enthält Anforderungen, die über die grundlegenden Zugänglichkeitsstandards hinausgehen. Die Guidelines umfassen Bereiche wie visuelle, auditive, motorische und kognitive Zugänglichkeit und legen spezifische Anforderungen fest, die erfüllt werden müssen, um eine maximale Zugänglichkeit zu gewährleisten.

Umsetzungsbeispiele

Hier fünf typische Beispiele für die Umsetzung der WCAG 2.2 AAA auf einer Website**:

  1. Lesbarkeit von Texten: Texte sollten so gestaltet sein, dass sie leicht lesbar sind, einschließlich der Verwendung angemessener Schriftarten, ausreichender Kontraste zwischen Text und Hintergrund sowie der Möglichkeit, die Schriftgröße anzupassen, um den Bedürfnissen verschiedener Nutzer gerecht zu werden.

  2. Alternativtext für Bilder: Alle Bilder auf der Website sollten mit alternativem Text versehen sein, der eine Beschreibung des Bildinhalts bereitstellt. Dies ermöglicht es Nutzern mit Sehbehinderungen, den Inhalt des Bildes über Screenreader zu verstehen.

  3. Untertitelung von Videos: Alle auf der Website bereitgestellten Videos sollten über Untertitel verfügen, um Menschen mit Hörbehinderungen den Zugang zum gesprochenen Inhalt zu ermöglichen.

  4. Tastaturzugänglichkeit: Alle Funktionen und Interaktionen auf der Website sollten auch über die Tastatur zugänglich sein, ohne dass eine Maus erforderlich ist. Dies gewährleistet eine einfache Navigation für Nutzer mit motorischen Einschränkungen.

  5. Kompatibilität mit assistiven Technologien: Die Website sollte so gestaltet sein, dass sie mit einer Vielzahl von assistiven Technologien kompatibel ist, wie z. B. Screenreadern, Braillezeilen und Sprachsteuerungssoftware, um eine optimale Zugänglichkeit für Nutzer mit unterschiedlichen Bedürfnissen zu gewährleisten.

Durch die konsequente Umsetzung dieser Beispiele und anderer relevanter Richtlinien der WCAG 2.1 AAA können Betreiber von Websites sicherstellen, dass ihre Websites ein Höchstmaß an Zugänglichkeit bieten und somit eine breite Palette von Nutzern erreichen und bedienen können.

Was sind die ersten Schritte für Betroffene?

Das Gesetz betrifft alle Betreiber von Websites und digitalen Diensten, die sicherstellen müssen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen, die ab dem 28. Juni 2025 in den Verkehr gebracht werden, barrierefrei sind. Das Gesetz zielt darauf ab, dass digitale Dienste für alle Nutzer zugänglich sind, insbesondere für Menschen mit Behinderungen, ältere Menschen sowie Personen mit vorübergehenden oder situativen Einschränkungen.

Die ersten Schritte für Betroffene, insbesondere Website-Betreiber, bestehen darin, die Anforderungen an Barrierefreiheit zu verstehen und diese in ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen zu integrieren. Dies umfasst die Einhaltung von Standards wie den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), die Implementierung von barrierefreien Designprinzipien und die möglicherweise notwendige technologische Anpassung, z.B. durch spezielle Content Management Systeme oder Plugins zur Verbesserung der Barrierefreiheit.

Was sind die Vorteile nach der Umsetzung?

Die Vorteile nach der Umsetzung des BFSG sind vielfältig. Betreiber von Websites profitieren von einer verbesserten Benutzererfahrung für alle Nutzer, einschließlich Menschen mit Behinderungen. Technologische Anpassungen können die Reichweite und Zugänglichkeit der Website erhöhen. Darüber hinaus minimieren sie das Risiko rechtlicher Konsequenzen und können ihr Image als verantwortungsbewusstes Unternehmen stärken. Letztlich ermöglicht eine barrierefreie Website auch die Erschließung neuer Zielgruppen und die Erweiterung der Kundenbasis.

Ist auch davon auszugehen, dass Google entsprechend umgesetzte Seite besser bewertet?

Ja, es ist sehr wahrscheinlich, dass Google Websites, die Barrierefreiheitsstandards wie die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) umsetzen, besser bewertet. Es gibt mehrere Gründe dafür:

Verbesserte Benutzererfahrung (UX): Eine barrierefreie Website bietet eine bessere Benutzererfahrung für alle Nutzer, nicht nur für Menschen mit Behinderungen. Google legt großen Wert auf die Benutzererfahrung, und Websites, die einfach zu navigieren sind, schnell laden und gut strukturierte Inhalte bieten, neigen dazu, in den Suchergebnissen besser abzuschneiden.

SEO-Vorteile: Viele Maßnahmen zur Barrierefreiheit, wie z.B. das Hinzufügen von Alternativtexten für Bilder, die Verbesserung der Lesbarkeit von Texten und die Optimierung der Website für die Tastaturnavigation, überschneiden sich direkt mit bewährten SEO-Praktiken. Diese Maßnahmen erleichtern es Suchmaschinen, den Inhalt einer Website zu verstehen und zu indexieren, was zu einer besseren Platzierung in den Suchergebnissen führen kann.

Google’s Fokus auf Inklusion: Google hat in den letzten Jahren zunehmend Maßnahmen ergriffen, um die Barrierefreiheit im Web zu fördern. Websites, die WCAG-Richtlinien umsetzen, entsprechen den Standards, die Google bevorzugt, was sich positiv auf das Ranking auswirken kann.

Mobile-First Indexing: Da viele Aspekte der Barrierefreiheit auch die mobile Nutzererfahrung verbessern, profitieren barrierefreie Websites von Googles Mobile-First-Indexierung. Eine barrierefreie, responsive Website ist sowohl für mobile Nutzer als auch für Suchmaschinen optimiert.

Insgesamt trägt die Einhaltung von Barrierefreiheitsstandards nicht nur zur rechtlichen Konformität bei, sondern kann auch positive Auswirkungen auf das Suchmaschinenranking haben, da Google Websites belohnt, die nutzerfreundlich und zugänglich sind.


Euer Ansprechpartner ist Branko.

Branko Čanak
0 52 51 . 6 81 12 – 19
branko.canak@code-x.de

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